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1. Juli 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027? Was Händler in Deutschland jetzt wissen sollten

Ab dem 1. Januar 2027 soll in Deutschland eine Registrierkassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro eingeführt werden. Grundlage ist der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025. Für viele Händler, Gastronomen und Dienstleister wäre das ein wichtiger Einschnitt: Wer bislang mit offener Ladenkasse arbeitet, müsste dann voraussichtlich auf ein elektronisches Kassensystem umstellen.

Doch die Pläne gehen weiter: Im Gegenzug soll die bisherige Bonpflicht abgeschafft werden. Und Betriebe sollen künftig mindestens eine digitale Zahlungsoption anbieten müssen. Für Händler bedeutet das: Kasse und Kartenzahlung wachsen noch stärker zusammen.

Stand der Information: Die Registrierkassenpflicht ab 2027 ist politisch beschlossen, aber noch nicht in ein konkretes Gesetz umgesetzt. Details – etwa zur genauen Umsatzberechnung oder zum Geltungsbereich – können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Unternehmerische Entscheidungen sollten mit dem dann aktuellen Gesetzesstand abgeglichen werden.


Was bedeutet Registrierkassenpflicht?

Eine Registrierkassenpflicht bedeutet: Bestimmte Unternehmen dürfen ihre Bareinnahmen nicht mehr ausschließlich über eine offene Ladenkasse dokumentieren, sondern müssen ein elektronisches Kassensystem oder eine Registrierkasse nutzen.

Bislang gibt es in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht – anders als etwa in Österreich. Wer jedoch bereits ein elektronisches Kassensystem einsetzt, muss dieses seit 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) betreiben. Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt dabei, welche Aufzeichnungssysteme betroffen sind und welche Anforderungen an Sicherheit, Speicherung, Schnittstelle und Beleg gelten.

Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 würde damit nicht bei null beginnen, sondern an bestehende Regeln zur Kassenführung anknüpfen.


Drei Maßnahmen im Paket: Das plant der Koalitionsvertrag

Die geplante Reform besteht aus drei Bausteinen, die zusammen gedacht werden müssen:

  1. Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz – elektronische Kassensysteme werden für betroffene Betriebe verpflichtend.
  2. Abschaffung der Bonpflicht – die seit 2020 geltende Belegausgabepflicht soll entfallen. Das reduziert Papier, Kosten und Aufwand an der Kasse.
  3. Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption – Betriebe sollen künftig zumindest eine bargeldlose Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.

Gerade der dritte Punkt ist für Händler entscheidend: Bargeldlose Zahlung wird damit vom Wettbewerbsvorteil zur faktischen Voraussetzung.


Wer könnte betroffen sein?

Nach derzeitiger Planung soll die Pflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz gelten. Damit wären vor allem Unternehmen betroffen, die regelmäßig Kundenzahlungen vor Ort annehmen:

  • Einzelhändler
  • Gastronomiebetriebe
  • Cafés, Bäckereien und Imbisse
  • Friseursalons und Kosmetikstudios
  • Handwerksbetriebe mit Bar- oder Kartenzahlung vor Ort
  • Praxen und Dienstleister mit Empfangskasse
  • mobile Händler mit relevantem Jahresumsatz

Für kleinere Betriebe unterhalb der Umsatzgrenze könnte die offene Ladenkasse je nach finaler Regelung weiterhin möglich bleiben. Dennoch kann auch dort ein modernes Kassensystem sinnvoll sein – etwa für bessere Übersicht, einfachere Tagesabschlüsse und die saubere Verbindung von Bar- und Kartenzahlungen.


Warum das Thema jetzt relevant wird

Die Einführung einer Registrierkassenpflicht wird politisch vor allem mit der Bekämpfung von Steuerbetrug und manipulationsanfälligen Bargeschäften begründet. Schon heute gelten für elektronische Kassensysteme strenge Anforderungen: Geschäftsvorfälle müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar aufgezeichnet werden.

Hinzu kommt: Seit dem 1. Januar 2025 müssen elektronische Kassensysteme und die dazugehörige TSE elektronisch beim Finanzamt gemeldet werden – über „Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle. Für bereits angeschaffte Altsysteme galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Gemeldet werden müssen unter anderem Art und Seriennummer des Kassensystems, die TSE sowie das Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum.

Der Trend geht also eindeutig zu digital nachvollziehbaren Kassenprozessen. Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 wäre ein weiterer Schritt in diese Richtung. Mehr dazu in unserem Beitrag „TSE Meldepflicht 2025".


Was Händler jetzt prüfen sollten

Wichtig ist, nicht erst kurz vor dem Stichtag zu reagieren. Wer bislang mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte rechtzeitig prüfen, welche Lösung zum eigenen Betrieb passt.

Dabei helfen folgende Fragen:

  • Liegt mein Jahresumsatz (künftig) über 100.000 Euro?
  • Nutze ich bereits ein elektronisches Kassensystem?
  • Ist meine Kasse TSE-konform?
  • Wurde mein Kassensystem bereits beim Finanzamt gemeldet?
  • Benötige ich eine einfache Registrierkasse oder ein vollständiges Kassensystem?
  • Biete ich bereits mindestens eine digitale Zahlungsoption an?
  • Soll Kartenzahlung direkt in den Kassenprozess integriert werden?
  • Habe ich mehrere Standorte, mobile Verkaufsstellen oder saisonale Einsätze?

Gerade bei wachsendem Umsatz lohnt es sich, Kasse und Payment nicht getrennt zu betrachten. Ein Kartenlesegerät allein ersetzt kein Kassensystem. Umgekehrt sollte ein neues Kassensystem moderne Bezahlarten unterstützen oder sauber mit dem Terminal zusammenspielen.

Wer diese Fragen nicht sicher beantworten kann oder Unterstützung bei der Einordnung benötigt, kann sich an PAYVED wenden unter der Telefonnummer: 02173 29740-180


Kasse und Kartenzahlung zusammen denken

In der Praxis laufen Kasse und Payment ohnehin direkt zusammen:

  1. Der Betrag wird in der Kasse erfasst.
  2. Die Zahlung erfolgt per Bargeld, Karte oder Smartphone.
  3. Der Beleg wird – sofern gewünscht – gedruckt oder digital bereitgestellt.
  4. Die Transaktion wird nachvollziehbar dokumentiert.
  5. Die Daten fließen in Buchhaltung und Tagesabschluss ein.

Je besser Kassensystem und Zahlungsakzeptanz zusammenspielen, desto geringer ist der manuelle Aufwand. Das reduziert Fehlerquellen – besonders bei mehreren Mitarbeitenden, wechselnden Schichten oder hohem Kundenaufkommen.


Welche Kassenlösungen kommen infrage?

Je nach Branche und Betriebsgröße können unterschiedliche Lösungen sinnvoll sein:

  • Kleine Läden und Dienstleister: oft reicht eine einfache elektronische Registrierkasse mit TSE.
  • Gastronomie: häufig sind Zusatzfunktionen nötig wie Tischverwaltung, Artikelgruppen, Trinkgeld, Küchenbon oder mobile Bestellannahme.
  • Einzelhandel: profitiert meist von Warenwirtschaft, Barcode-Scan, Kundenverwaltung und Buchhaltungsschnittstellen.
  • Mobile Händler, Marktstände, Food-Trucks: brauchen Lösungen, die mit mobiler Internetverbindung funktionieren und sich schnell auf- und abbauen lassen.

Wichtig: Die günstigste Lösung ist nicht automatisch die passende. Entscheidend ist, ob Kasse, Beleg, TSE, Reporting und Zahlungslösung im Alltag zuverlässig zusammenpassen. Ggf. spielen auch Zusatzfunktionen und Integrationen bei der Auswahl eine wichtige Rolle. 


PAYVED-Perspektive: Warum der Vergleich jetzt wichtiger wird

Mit der geplanten Pflicht zu mindestens einer digitalen Zahlungsoption rückt die Kartenakzeptanz ins Zentrum. Wer ohnehin von der offenen Ladenkasse auf ein elektronisches System umstellen muss, sollte die eigene Zahlungsinfrastruktur gleich mitprüfen:

  • Passen Terminal und Kassensystem zusammen?
  • Sind die Kosten für Kartenzahlung noch zeitgemäß?
  • Werden Girocard, Debitkarten, Kreditkarten und Wallets akzeptiert?
  • Gibt es ein passendes Modell für stationären oder mobilen Einsatz?
  • Wie hoch sind Fixkosten, Gerätekosten, Disagio und Auszahlungsrhythmus?
  • Gibt es bessere Konditionen für das eigene Geschäftsmodell?

PAYVED unterstützt Händler dabei, passende Zahlungslösungen zu vergleichen – vom klassischen Kartenlesegerät über mobile Terminals bis hin zu kombinierten Kassen- und Payment-Lösungen. Gerade Händler, die bereits Kartenzahlung akzeptieren, sollten prüfen, ob ihr bestehendes Angebot noch modern und wirtschaftlich ist. Denn Gebührenmodelle, Vertragslaufzeiten und Funktionen unterscheiden sich je nach Anbieter deutlich.

Hintergründe dazu auch in unserem Beitrag „Kartenzahlpflicht in Deutschland? Was das für Händler wirklich bedeutet".


Nicht warten, bis alle umstellen müssen

Kommt die Registrierkassenpflicht 2027, werden viele Betriebe gleichzeitig nach passenden Kassensystemen suchen. Das kann zu Engpässen bei Beratung, Einrichtung, Hardware, Schulung und technischer Umstellung führen.

Wer sich früher vorbereitet, kann in Ruhe vergleichen und die Lösung wählen, die zum eigenen Betrieb passt. Außerdem bleibt mehr Zeit, Mitarbeitende einzuarbeiten, Abläufe zu testen und Zahlungsprozesse sauber mit Buchhaltung und Tagesabschluss zu verbinden. Für Händler bedeutet das: 2026 ist nicht nur ein Übergangs- sondern ein Vorbereitungsjahr.


Fazit: Registrierkassenpflicht als Anlass zur Modernisierung

Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2027 ist für viele Händler zunächst eine regulatorische Herausforderung. Sie kann aber auch ein sinnvoller Anlass sein, Kasse, Beleg, TSE und Kartenzahlung ganzheitlich zu modernisieren – zumal die Bonpflicht entfallen und eine digitale Zahlungsoption zur Pflicht werden soll.

Wer heute noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte frühzeitig prüfen, welche Anforderungen künftig gelten könnten. Wer bereits ein elektronisches Kassensystem nutzt, sollte sicherstellen, dass TSE, Finanzamtsmeldung und Payment-Prozesse sauber funktionieren. Entscheidend ist: Eine moderne Kassenlösung sollte nicht nur gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern den Geschäftsalltag einfacher machen. 

Informieren Sie sich auf PAYVED.de über passende Kartenakzeptanz-Angebote und nutzen Sie den PAYVED-Angebotsfinder, um Zahlungs- und Terminal-Lösungen zu vergleichen, die zu Ihrem Geschäft passen. Hier geht's zum Angebotsfinder.


Quellen

Koalitionsvertrag zur geplanten Registrierkassenpflicht ab 2027

Deutscher Bundestag Drucksache 21/1816

Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)

Bundesministerium der Finanzen: Mitteilungspflicht nach § 146a AO  

EHI Retail Institute: Payment und POS-Systeme im Handel 

PAYVED-Newsroom – Kartenzahlpflicht in Deutschland?

PAYVED-Newsroom – TSE Meldepflicht 2025  

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