Mindestservicegebühr (MMSC – Minimum Monthly Service Charge)
Die Mindestservicegebühr ist der monatlich zu zahlende Mindestbetrag, den ein Händler oder Vertragspartner an seinen Zahlungsdienstleister entrichten muss – unabhängig vom tatsächlichen Transaktionsvolumen. Beispiel: Wenn die MMSC auf € 10,– festgelegt ist und Ihre tatsächlichen Transaktionsgebühren in einem Monat nur 7 € betragen, wird eine Ausgleichszahlung von 3 € berechnet, damit der Mindestbetrag von 10 € erreicht wird. Liegt Ihr Gebührenaufkommen über 10 €, zahlen Sie nur die tatsächlich angefallenen Gebühren – keine zusätzliche MMSC. Die Mindestservicegebühr dient dazu, die Basisbetriebskosten, Systemnutzung und Supportleistungen des Zahlungsdienstleisters zu decken, auch wenn in einem bestimmten Monat nur wenige oder keine Transaktionen stattfinden.
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