Einrichtungs- & Aktivierungsgebühren (einmalige Kosten)

Dieser Betrag fällt für Händler an, um das Zahlungsgerät und/oder die Software betriebsbereit zu machen. Er wird einmalig bei der Inbetriebnahme erhoben und umfasst diverse Service-Leistungen, die für die Bereitstellung erforderlich sind. Händler haben häufig die Wahl zwischen einer Selbstinbetriebnahme oder können einen Einrichtungsservice vor Ort buchen.

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